Mainz, 22. September 2021. Mit Erstaunen und Verwunderung haben die Initiator*innen von ‚MainzZero – Klimaentscheid Mainz‘ die Bewertung der Stadt Mainz in einem Schreiben an MainzZero sowie die Pressemitteilung der Stadt vom 21. September zur Kenntnis genommen. “Wir bedauern sehr, dass sich Oberbürgermeister Michael Ebling erneut auf formale und juristische Gründe zurückzieht statt in die inhaltliche Diskussion einzusteigen”, so die einhellige Meinung in der Bürgerinitiative. Zumal die Initiator*innen dem Oberbürgermeister bereits im Dezember 2020 mitgeteilt hatten, dass sie seine Auffassung zur Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht teilen. Und dies auch nach Prüfung der Einschätzung durch das Rechtsamt der Stadt weiterhin vertreten.

Angesichts der einschneidenden Ereignisse seit dem Start des Bürgerbegehrens (Urteil des Bundesverfassungsgerichts, Bericht des Weltklimarates IPCC und Flutkatastrophe) ist es für MainzZero nur schwer erträglich, dass immer noch nicht schneller, konsequenter und mit umfassenderen Maßnahmen gehandelt werde. „Die Notwendigkeit einer sofortigen Transformation hin zu einer klimaneutralen Gesellschaft ist doch überdeutlich und darf nicht mit formaljuristischen Argumenten, wie stichhaltig sie denn überhaupt sein mögen, ausgebremst werden“, betont Frischkorn. Dafür wird MainzZero weiter mit seiner ganzen Energie und dem Rückhalt durch die mehr als 13.500 geleisteten Unterschriften aus dem Bürgerbegehren arbeiten.

Es wäre sehr bedauerlich, wenn mit dieser rein rechtlichen Bewertung keine inhaltliche Diskussion über die notwendige Intensivierung der Klimaschutzmaßnahmen in der nächsten Stadtratssitzung stattfinden soll, sondern ausschließlich eine formalrechtliche Entscheidung angestrebt werde. Frischkorn: „Das wird unserer Überzeugung nach der Bedeutung schnellen Handels im Klimaschutz, das alle Parteien im Bundestags-Wahlkampf versprochen haben, überhaupt nicht gerecht!“

Deshalb sehen die Initiatoren des Bürgerbegehrens für die Stadt Mainz keine Ansätze, auch nur annährend ihren Beitrag zur Erreichung des 1,5 Grad-Ziels des Pariser Klimaabkommens von 2015 zu leisten. Denn keine der elf Forderungen aus dem Bürgerbegehren von MainzZero wurde bisher zur Diskussion gestellt, um zumindest einen ersten Schritt in diese Richtung zu gehen.. Und darüber hinaus hätte die Stadt durch entsprechenden Beschluss des Stadtrates die Möglichkeit – analog zur Entscheidung beim Bibelturm 2018 – durch einen entsprechenden Antrag einen Ratsentscheid – unabhängig von der rechtlichen Bewertung – anzustoßen. „Der Stadtrat hat es jetzt in der Hand, sich hinter das Bürgerbegehren zu stellen und mutig für konsequenten Klimaschutz einzusetzen“ so Hans-Georg Frischkorn.

Rechtliche Bewertung der Stadt fragwürdig
Die Stadt moniert in ihrem Schreiben, dass in „ein Bürgerbegehren auch immer eine oder mehrere konkrete Fragen zu einer entscheidenden Gemeindeangelegenheit voraus(setzt), die im Falle eines Bürgerentscheides mit ‚Ja‘ oder ‚Nein‘ – also einer konkreten Sachentscheidung – zu beantworten ist. Im vorliegenden Fall ist dies gerade nicht der Fall, da die vorgelegten Fragen nicht hinreichend bestimmt formuliert sind und letztlich erst unter Zuhilfenahme der Begründung konkretisiert werden.“ Dazu Hans-Georg Frischkorn: “Mehr als 13.000 Bürger*innen von Mainz hatten keine Probleme, die Frage des Bürgerbegehrens eindeutig zu verstehen und mit Ihrer Unterschrift mit JA oder – ohne zu unterschreiben – mit NEIN klar zu beantworten. Insofern halten wir die rechtliche Würdigung der Stadt in diesem Punkt zumindest für sehr fragwürdig.“ Doch viel wichtiger ist den Initiatoren „der breite Rückhalt in der Bevölkerung für unser Bürgerbegehren, der uns sehr gefreut hat und klar zeigt, dass das Thema Klimaschutz mittlerweile für große Teile der Gesellschaft ein wichtiges Anliegen ist“, betont Frischkorn.

Auch der andere Grund, den die Stadt anführt, leuchtet den Initiatoren des Klimaentscheids nicht ein, denn die Beschlüsse der Stadt und Antrag von MainzZero widersprechen sich nicht. Aus diesem Grund sei das Bürgerbegehren keineswegs kassatorisch. „Und selbst wenn es dies wäre, würde die Frist mit der erneuten Stadtratsentscheidung vom 10. Februar 2021 neu beginnen. Kurz gesagt: wir teilen die rechtliche Bewertung der Stadt nicht“, so Frischkorn abschließend zur rechtlichen Bewertung.

Inhaltliche Diskussion im Stadtrat notwendig
Eine inhaltliche Debatte im Stadtrat ist für MainzZero zwingend notwendig. „Deshalb werden wir unsere Sicht der Dinge im Stadtrat darstellen und versuchen, die Fraktionen zu überzeugen den Antrag der Stadt entsprechend abzuändern“ so Frischkorn und weiter: „Selbst wenn uns das nicht gelingt, können wir immer noch gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen. Davon unabhängig werden wir mit vollem Engagement daran weiterarbeiten, dass Mainz sich ambitioniertere Ziele im Klimaschutz setzt und schneller, konsequenter und umfassender handelt.“